• Di. Dez 3rd, 2024

Eberbacher Sport Club 2019 e.V.

Fussball in Eberbach

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Hygienekonzept

Hygienekonzept Eberbacher Sport Club

Trainings- und Spielbetrieb Amateur- und Jugendfußball

Vereins-Informationen

Verein                         Eberbacher Sport Club 2019 e.V.

Ansprechpartner*in für Hygienekonzept    Ralf Bettinghausen, Thomas Wäsch

Mail                             info@eberba

cher-sc.de

Kontaktnummer          0163 9186580, 0178 4480129

Adresse Sportstätte    In der Au, 69412 Eberbach

Grundsätze

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sei

n.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.

  1. Allgemeine Hygieneregeln
  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
  1. Verdachtsfälle Covid-19
  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
    • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
  1. Organisatorisches
  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist Ralf Bettinghausen / Thomas Wäsch.
  • Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins Eberbacher Sport Club und der Sportstätte Sportanlagen in der AU (Fussballplätze) mit den lokalen Behörden abgestimmt.
  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
  • Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
  • Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
  1. Zonierung

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

  • In Zone 1 (Spielfeld bis zu jeweiligen Absperrungen) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter*innen
    • Sanitäts- und Ordnungsdienst
    • Ralf Bettinghausen / Thomas Wäsch
    • Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)
  • Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
  • Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
  • Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter*innen
    • Ralf Bettinghausen / Thomas Wäsch
  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung und Tragen von Mund-Nase-Schutz.
  • Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
  • Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung (max. 4 Personen je Duschraum).
  • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“

  • Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
  • Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über den offiziellen Eingang und müssen mit Name, Adresse und Telefonnummer erfasst werden. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
  • Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.
  • Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
    • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
    • Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
    • Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
    • Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
  • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeine Hygieneregeln genutzt.
  1. Trainingsbetrieb

Grundsätze

  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
  • Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
  • Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
  • Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.

In der Sportstätte

  • Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn eigenes Training geplant ist.
  • Während dem Trainingsbetrieb sind die Kabinen und Duschen gesperrt.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.
  1. Spielbetrieb

Empfehlung zur Anreise

  • Die Anreise der Mannschaften sollte in mehreren Fahrzeugen erfolgen. Fahrgemeinschaften sollen soweit wie möglich reduziert werden.
  • Die allgemeinen Vorgaben bezgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
  • Die Gastmannschaft betritt das Spielfeld zuerst über die ausgeschilderten Wege

Kabinen (Teams und Schiedsrichter)

  • Jeder Mannschaft werden Umkleidekabinen zur Verfügung gestellt.
  • Es ist zu empfehlen, eine zeitliche Aufsplittung der Kabinennutzung durchzuführen (z. B. Torhüter, Startelf, Ersatzspieler)
  • Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen
  • Die Kabinen sind nach jeder Nutzung zu lüften.
  • Alle Personen, die sich in der Kabine aufhalten, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Duschen/Sanitärbereich

  • Abstandsregeln gelten auch in den Duschen.
  • Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen.
  • Es wird empfohlen, wenn möglich zuhause zu duschen.

Weg zum Spielfeld

  • Der Mindestabstand ist immer einzuhalten. Sowohl auf dem Weg zum Spielfeld, als auch zurück in die Kabinen. Zu jedem Zeitpunkt.
  • Beide Mannschaften nutzen die ausgeschilderten Wege und Zugänge zu den Kabinen und Spielfeldern. Diese sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet.

Spielbericht

  • Das Ausfüllen des Spielberichtes Online sollte im Vorfeld von allen Beteiligten erledigt werden. Ansonsten sollte die Freigabe über das eigene Mobilgerät erfolgen.
  • Der Schiedsrichter sollte den Spielbericht ebenfalls vom eigenen Mobilgerät tätigen.
  • Sollte eine Nutzung eines Gerätes unmittelbar von mehreren Benutzern nötig sein, ist nach jedem Nutzer die Bedienoberfläche zu reinigen.
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielbericht zu dokumentieren. Diese halten sich in der technischen Zone auf.

Ausrüstungs-Kontrolle

  • Die Ausrüstungs-Kontrolle findet ausschließlich im Außenbereich statt.
  • Wenn kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, hat der Schiedsrichter hierbei einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Der Schiedsrichter verzichtet auf einen Besuch in der Kabine bzgl. Ansprache/Passkontrolle.

Einlaufen der Teams

  • Die Teams laufen nacheinander auf das Spielfeld
  • Kein Handshake
  • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
  • Keine Escort Kids
  • Keine Maskottchen
  • Keine Team Fotos
  • Keine Eröffnungsinszenierung

Trainerbänke/Technische Zone

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
  • In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten.
  • Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke (idealerweise ebenfalls überdacht).

Halbzeit

  • In der Halbzeit verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler und Schiedsrichter im Freien.
  • Sollte ein Verbleib nicht möglich sein, sind wiederum die gekennzeichneten Wege zu nutzen und der Verbleib in der Kabine auf ein Minimum zu begrenzen.

Zuschauer

  • Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer (analog Gastronomie)
  • Nur Nachverfolgung mögl. Infektionsketten o Datenerhebung gem. CoronaVO §6
  • Listen am Eingang sind nicht erlaubt (Datenschutz), daher Einzelblatt pro Zuschauer.
  • Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen nach gültiger Corona Landesverordnung.
  • Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen. (siehe Zoneneinteilung)
  • Die Wege zum Eingang für die Zuschauer werden mit Schildern markiert.
  • Am Eingang sind Abstandsmarkierungen anzubringen.
  • Unterstützende Schilder/Plakate werden an mehreren Orten angebracht, damit an die dauerhafte Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln erinnert wird.
  • Die Zuschauer werden über das Hygienekonzept durch Social-Media-Kanäle und Website informiert
  • Es wird eine pünktliche Anreise zum Anpfiff empfohlen
  • Für die Schiedsrichter ergibt sich für die Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer, der Einhaltung der Zuschauerzahlen oder der Trennung von Zuschauerbereichen keine Aufsichts- und Meldepflicht.
  • Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage untersagt.
  • Flächen (wie z.B. Tische) mit denen die Zuschauer in Berührung kommen sind regelmäßig zu reinigen

Information an den Gegner

Der Eberbacher Sport Club 2019 e.V. stellt seinen Gastmannschaften dieses Hygienekonzept im Vorfeld über die Vereinswebseite (eberbacher-sc.de) zur Verfügung, um hierauf bei seinen Trainern, Betreuern und Spielern aufmerksam zu machen.